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Häufig gestellte Fragen
In diesem Bereich finden Sie Fragen, die besonders häufig in der Schwangeren – und Schwangerschaftskonfliktberatung gestellt werden. Zu den meisten Fragen gibt es sehr individuelle Antworten. Finden Sie also nicht genau dass, was Sie zu den jeweiligen Themen suchen, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Beratungsstelle.
01 Wo muss ich Kindergeld beantragen?
Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt, die Teil der Bundesagentur für Arbeit ist.
02 Ich habe vor der Geburt nicht gearbeitet. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Ja. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig oder arbeitslos sind, erhalten den Mindestbetrag von 300,00€ Basiselterngeld oder 150,00€ Elterngeld Plus. Bei Bezug von Sozialleistungen, insbesondere Bürgergeld, gibt es jedoch einiges zu beachten.
03 Wo beantrage ich Elternzeit?
Elternzeit muss beim Arbeitgeber angemeldet werden. Es gibt dafür meist keine feststehenden Formulare. Die Anmeldung erfolgt formfrei.
04 Kann ich in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber gekündigt werden?
Von Beginn der Schwangerschaft an bis 4 Monate nach der Geburt besteht von Seiten des Arbeitgebers ein Kündigungsverbot. Sofern dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist, genießt die schwangere Arbeitnehmerin somit einen besonderen Kündigungsschutz – bis auf wenige Ausnahmen.
05 Ich bin nicht mit meiner Partnerin verheiratet und wir bekommen ein Baby. Wird meine Vaterschaft automatisch anerkannt?
Nein. Bei nichtverheirateten werdenden Eltern muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und dies öffentlich beurkunden lassen. Voraussetzung: Die werdende Mutter stimmt dem zu und lässt diesen Willen ebenfalls beurkunden.
06 Ich bin ungeplant schwanger und gehe noch zur Schule: Was gibt es für Unterstützungsmöglichkeiten?
Für junge werdende Mütter gibt es sehr viele verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung. Z.B. Gruppenangebote für Gleichgesinnte, finanzielle Leistungen, begleitende Hilfen im Alltag und vieles mehr. Da jede Situation so individuell verschieden ist, können passende Unterstützungsmöglichkeiten am Besten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.