osnabrueck@rundherum-beratung.de Tel.: 05472 - 94 99 24
Tel.: 0151 - 23 24 1481
cuxhaven@rundherum-beratung.de Tel.: 04721 - 42 43 330
Tel.: 0151 - 29 02 4216
Elternberatung bei Trennung und Scheidung
Vor einiger Zeit haben Sie sich für den Weg zu zweit entschieden. Es kam noch ein Kind dazu, oder vielleicht auch mehrere. – Nun gibt es kein gemeinsames Leben mehr…es ist zur Trennung gekommen, die oft auch eine Scheidung zur Folge hat. Sie haben eine Entscheidung getroffen, mit der es Ihnen vielleicht in vielerlei Bereichen besser geht. – Ihre Kinder jedoch haben eine Mutter und einen Vater. Und Ihre Kinder haben auch ein gutes Recht darauf, dass Sie als Eltern die Verantwortung dafür übernehmen, dass es Ihren Kinder weitestgehend gut nach Ihrer Trennung geht. Das ist nicht immer leicht. Einer Trennung, gehen häufig heftige Streitigkeiten voraus. Da ist es schwer genug, sich selber im Blick zu behalten, geschweige denn die Kinder.- Jedoch, Ihre Kinder schweigen vielleicht nach der Trennung, weil sie Ihnen keine Belastung zumuten möchten. In ihrem Schweigen leiden die Kinder. Vielleicht werden sie auch besonders aggressiv und auffällig. Damit umzugehen ist nicht leicht und bedarf manchmal Hilfe von außen. Ihr Kind möchte keinen seiner Eltern verlieren. Da ist es wichtig, Absprachen zu treffen. Das wiederum ist in der manchmal hochstrittigen Situation ein großes Handicap. In der Beratungsstelle steht Ihnen eine Fachkraft zur Verfügung, die mit Ihnen gemeinsam, in einer neutralen Umgebung, über Ihre Unstimmigkeiten spricht. Mit einer Person von außen, ist es häufig leichter, Klärung zu schaffen, die zu zweit nur schwer zu erreichen ist. In erster Linie soll es darum gehen, dass Ihr Kind oder Ihre Kinder, so wenig Belastung wie nötig aushalten müssen. Im besten Fall, sollten Sie nicht über die Kinder Dinge vermitteln, die Sie eigentlich als Erwachsene selber regeln sollten. Dabei kann es um Besuchsregelungen unter der Woche oder in den Ferien gehen. Außerdem können Sie darüber in den Austausch gehen, ob Sie gemeinsam oder nur ein Elternteil einen Elternabend besucht. Auch wenn die Einschulung oder ein Schulwechsel stattfindet, müssen Sie gemeinsam entscheiden, welche Wahl für welche Schule getroffen werden soll. Sie dürfen dieses Beratungsangebot sehr gern in Anspruch nehmen, wenn Ihnen das Wohl Ihres Kindes am Herzen liegt. Des Weiteren gibt es auch die Empfehlung, die vom Gericht ausgesprochen wird. Auch in diesem Fall stehen Ihnen die Türen der Beratungsstelle offen.
Der finanzielle Aufwand für das Beratungsgespräch, sollte sich an Ihrem Gehalt messen.
Für Paare, denen eine Finanzierung schwer fällt, finden wir eine Lösung.
Keiner soll auf Grund seiner finanziellen Situation eine Beratungshilfe verwehrt bekommen.